2.000 Euro steuerfrei - aber nur unter bestimmten Bedingungen
Der steuerfreie Betrag liegt bei maximal 2.000 Euro im Monat, also 24.000 Euro pro Jahr. Entscheidend ist, dass dieses Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stammt. Wer also weiterhin in einem regulären Arbeitsverhältnis steht, kann bis zu diesem Betrag steuerfrei hinzuverdienen.
Selbstständige, Gewerbetreibende oder Minijobber sind davon ausgenommen, da die Aktivrente gezielt klassische Beschäftigungsverhältnisse fördern soll, also dort, wo der Fachkräftemangel am deutlichsten spürbar ist.
Ebenfalls nicht anspruchsberechtigt sind Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfänger, deren Pensionen nicht über die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) laufen. Die Aktivrente soll gezielt das System der gesetzlichen Rentenversicherung stärken, weshalb diese Gruppen nicht unter die neue Regelung fallen.
Freibetragsgrenze: Was passiert bei Über- oder Unterschreitung?
- Wenn du mehr als 2.000 Euro verdienst
Was passiert, wenn man mehr als 2.000 Euro im Monat verdienst? Ganz einfach: Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird ganz normal versteuert. Der steuerfreie Anteil bleibt erhalten. Möglich ist außerdem, dass Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente zusätzlich vom allgemeinen Grundfreibetrag profitieren könnten. Wie genau beide Freibeträge später zusammenspielen, wird sich jedoch erst mit dem finalen Gesetz zeigen.
Ein kurzes fiktives Beispiel, wie das in der Praxis aussehen könnte:
Eine Person mit einer niedrigen Rente erhält monatlich rund 1.000 Euro und entscheidet sich, weiterhin (beispielsweise in der Pflege) zu arbeiten und verdient etwa 2.400 Euro im Monat. Dank der Aktivrente bleiben die ersten 2.000 Euro steuerfrei, während der verbleibende Teil eventuell teilweise oder ganz durch den Grundfreibetrag abgedeckt werden könnte.
- Wenn du weniger als 2.000 Euro verdienst
Wer weniger als 2.000 Euro im Monat verdient, kann den Restbetrag nicht auf die Rente oder künftige Monate übertragen. Der Freibetrag gilt ausschließlich für das laufende Monatseinkommen. Das heißt: Nicht genutzte Teile des Freibetrags verfallen am Monatsende.
Damit bleibt das Prinzip der Aktivrente klar und einfach: Steuerfreiheit wird monatlich gewährt, nicht jährlich verrechnet.
Wie wirken sich Sozialabgaben auf die Aktivrente aus?
Wer den steuerfreien Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich nutzt, bleibt weiterhin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das bedeutet: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auch im Rentenalter weiter gezahlt. Auf die Arbeitslosenversicherung wird hingegen verzichtet, da Rentnerinnen und Rentner bereits über ein gesichertes Einkommen verfügen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Die Rentenversicherung ist in diesem Fall freiwillig. Wer möchte, kann weiter einzahlen und dadurch jedes Jahr zusätzliche Rentenpunkte sammeln, oder auf die Beiträge verzichten und sofort ein höheres Nettogehalt erhalten.
Ein Beispiel zeigt, was das konkret bedeutet:
Bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro im Monat fallen rund 15% bis 17% an Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung an. Das ergibt ein Netto von etwa 1.660 bis 1.700 Euro, sofern keine freiwilligen Rentenbeiträge gezahlt werden.
Entscheidet man sich dafür, weiterhin in die Rentenversicherung einzuzahlen (rund 9,3%), reduziert sich das Nettogehalt auf etwa 1.480 bis 1.520 Euro. Dafür steigt die eigene Rente langfristig etwas an - eine Frage der persönlichen Priorität zwischen „mehr jetzt“ oder „mehr später“.
Monatliche statt jährliche Berechnung: Warum das wichtig ist
Der steuerfreie Freibetrag von 2.000 Euro wird zeitanteilig pro Monat gewährt. Das bedeutet, dass ungenutzte Beträge weder nachträglich auf andere Monate übertragen noch vorab ausgeschöpft werden können.
Wer beispielsweise erst im Juli in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eintritt, kann den Freibetrag nur für die verbleibenden sechs Monate des Jahres nutzen: also maximal 12.000 Euro steuerfrei. Auch bei der späteren Steuererklärung bleibt diese monatliche Grenze verbindlich. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Freibeträge flexibel verschoben oder gesammelt werden, was die Abrechnung komplizierter machen würde.
Chancen und Kritik: Ist die Aktivrente ein gerechter Anreiz?
Über die Höhe des steuerfreien Betrags wird bereits diskutiert. Die Befürworter aus Politik und Wirtschaft sehen in der Regelung einen echten Fortschritt: 2.000 Euro monatlich seien ein spürbarer Anreiz, der die Arbeit im Ruhestand attraktiver mache und zusätzliche Einnahmen ermögliche, ohne steuerlich bestraft zu werden. Gerade für Teilzeitkräfte oder Beschäftigte, beispielsweise in der Pflege, im Einzelhandel oder im Handwerk, kann das den entscheidenden Unterschied machen, um weiterhin aktiv zu bleiben.
Die Kritiker, darunter Gewerkschaften wie der DGB und verschiedene Sozialverbände, sehen das anders. Sie argumentieren, dass die Aktivrente zwar teuer sei, aber wenig Wirkung zeige. Der Staat verzichte auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe, ohne die wahren Ursachen für die geringe Erwerbstätigkeit im Alter anzugehen - etwa gesundheitliche Probleme, hohe körperliche Belastung oder fehlende Bereitschaft vieler Arbeitgeber, ältere Beschäftigte weiter einzustellen.
Zudem, so die Kritik, komme die Regelung vor allem jenen zugute, die ohnehin privilegiert sind: gesunde, gut qualifizierte Rentnerinnen und Rentner, die bereits jetzt problemlos weiterarbeiten könnten. Für Menschen mit kleinen Renten oder eingeschränkter Gesundheit biete die Aktivrente dagegen kaum spürbare Verbesserungen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information, erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Wende dich für eine persönliche Einschätzung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.